Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verlautbaren verb.
verlautbaren , verb. laut, bekannt machen. das wort, welches in der älteren literatur selten zu sein scheint, entstammt vielleicht der gerichtssprache, mundartlich findet es sich in gebrauch ' bei gerichtlichen vorfällen: das testament ist verlautbart, öffentlich bekannt gemacht; einen contract verlautbaren, gerichtlich bekannt machen lassen '. Hennig ( Preuszen ) 288 und ebenso in Süddeutschland Schm. 1, 1530 Frommann. 1 1) transitiv. mhd. verlûtbæren: wêre er aber ynlendisch gewest, und hette das nicht verlûtbart yn jâre und tage bei Daniel und Gruben in der glosse zum sächs. weichbildrechte…