Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
verganten verb.
verganten , verb. durch gant, unter öffentlicher feilbietung verkaufen. zusammensetzung mit ganten s. theil 4 1 , 1283 (gant ebenda 1282), durch ver tritt der begriff ' fort, hinweg ' noch schärfer hervor, als im einfachen zeitworte. 1 1) in obiger bedeutung schon mhd.: und hat ain waibel die recht zu furbieten, zu pfenden, zu verganten, zu stocklösze von einem stumpen vierpfenning. Grimm weisth. 1, 280 ( Thurgau 1432); sie sollen inen verkunden, das er sollich viehe .. noch des dinckhoffs recht .. umb des hoffheren besserung .. sampt allem costen und schaden — umbschlagen, verkouffen und verg…