Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Verfügung F.
Verfügung, F. ›anordnende Bestimmung, (im Verwaltungsrecht) Verwaltungsakt der ein Gebot oder Verbot ausspricht (z.B. Polizeiverfügung), (im Verfahrensrecht) vom Vorsitzenden oder beauftragten Rich- ter oder ersuchten Richter erlassene meist prozeßleitende gerichtliche Entscheidung, (im Privatrecht) - meist zweiseitiges - Rechtsgeschäft durch das ein Recht un- mittelbar geändert bzw. aufgehoben bzw. übertragen oder belastet wird (z.B. Öber- eignung)‹, ›Zusammenfügung‹ Melanch- thon 16. Jh., ›Unterbringung, Anordnung‹, s. verfügen, ung Verfügung von Todes wegen, F., ›für den Fall des Todes getroffene Verfügung‹, 18. Jh.?, s. Verfügung