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Unterschrift

nhd. bis spez. · 10 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
10 in 10 Wb.
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13

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Unterschrift

Bd. 19, Sp. 941
Unterschrift, der unter eine Urkunde (s. d.) gesetzte Name des Ausstellers. Bei Personen, die nicht schreiben können, kann ein Handzeichen (gewöhnlich drei Kreuze) die Stelle der U. vertreten (s. Analphabeten). Wechselerklärungen, die mittels Handzeichen vollzogen sind, haben nur dann Wechselkraft, wenn das Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Der Name, unter dem der Kaufmann seine U. abgibt, heißt Firma (s. d.); daher »Firma« oder »U. geben« soviel wie Prokura erteilen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 416) begründet eine von dem Aussteller unterschriebene oder mittels (gerichtlich oder notariell) beglaubigten Handzeichens unterzeichnete Urkunde vollen Beweis dafür, daß die darin enthaltenen Erklärungen von bem Aussteller abgegeben sind. Im Beweisverfahren hat sich der Gegner des Beweisführers nach § 439 über die Echtheit der Privaturkunde zu erklären und diese Erklärung ist bei unterschriebenen Privaturkunden auf die Echtheit der U. zu richten. Ist die U. anerkannt, oder ist das ihre Stelle vertretende Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt, so hat die über der U. oder dem Handzeichen stehende Schrift nach § 440 die Vermutung der Echtheit für sich. Die § 294 und 312 der österreichischen Zivilprozeßordnung enthalten ähnliche Vorschriften wie die deutsche. Wegen der Fälschung einer U. s. Urkundenverbrechen. Vgl. auch Form, S. 765.
1392 Zeichen · 25 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Unterschrift

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Die Unterschrift , plur. die -en, die unter einem Dinge befindliche Schrift. Die Unterschrift eines Sinnbildes, im Gegen…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Unterschrift

    Goethe-Wörterbuch

    Unterschrift [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Unterschrift

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Unterschrift , lat. subscriptio , persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtlich…

  4. modern
    Dialekt
    Unterschriftf.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    Unter-schrift f. : '(genehmigender, rechtsverbindlicher) handschriftlicher Namenszug', Unneʳ - schrift [verbr., Lambert …

  5. Spezial
    Unterschriftf

    Dt.-Russ. phil. Termini · +1 Parallelbeleg

    Unterschrift , f подпись , ж

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit unterschrift

7 Bildungen · 5 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von unterschrift 2 Komponenten

unter+schrift

unterschrift setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

unterschrift‑ als Erstglied (5 von 5)

unterschrift als Zweitglied (2 von 2)

namensunterschrift

DWB

namens·unterschrift

namensunterschrift , f. unterschrift des namens: nach ihrer nahmensunterschrift kam die frage: ist das nicht würcklich ein brief ohne postsc…