Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Unglücksfall M.
Unglücksfall, M. ›plötzliches äußeres Er- eignis das eine erhebliche Gefahr für Per- sonen oder Sachen bringt oder zu bringen droht‹, s. Unglück, Fall, vgl. Weiske 1839ff. uni, Präf., ›uni, ein, allein‹, Lw. lat. unus, Num. Kard., ›ein‹