Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ungerufen part.-adj. adv.
ungerufen , part.-adj. adv. zu rufen. mhd. ungeruofen, -et; mnl. nl. ongeroepen. ungeruft (ungerüeft) mundartlich und veraltet. Staub - Tobler 6, 696 . ongeruff lux. 316 b . berufen 1 entsprechend: unberufen sive ungerufen invocatus Stieler 1630 ; auch unerwünscht ( vgl. gerufen th. 8, 1406 ζ ), ohne dasz man sie ruft: die hasen pflegen in den kohl auch ungerufft zu gehen Henrici 4, 305 ; jetzt kommt gewisz kein ungerufener mehr herein Castelli 13, 80 . unberufen heute gewählter. an unberufen 4 streifend: spiel sie ( die flöte ), erfreue unsre herzen und strafe mit gesalznen scherzen den stümp…