Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ungebühr f.
ungebühr , f. ( n. ); nicht späte rückbildung aus ungebührlich ( ob. sp. 7), sondern mit gebühr ( s. th. 4, 1, 1, 1882) alte zusammenhänge theilend. davon zeugen unburt Götze frühnhd. gl. 123 a , das erneuerte ungebürde Rückert 2 , 261, das vollere ungebüre M. Beuther 1589 vorr. 2 b , Lenau 209 . das neutr.: ein ungebür uben Guarinonius 205 ; Albertinus Luc. 4, 23 neudr.; Lehman flor. 1, 155 ; zum ungebühr ertappet Göchhausen not. 323 ; Sanders erg. 122 c . unbür Handel-Mazzetti Stephan. Schwertner 151, 175 . der von Adelung geleugnete seltene plur.: mit ungebühren Gries ras. Rol. 4, 20 ; freu…