Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
unbillig
unbillig
billig Adj. ‘zu niedrigem Preis erhältlich, angemessen, gerechtfertigt’, ahd. billīh (11. Jh.), mhd. frühnhd. billich ‘angemessen, passend, gerecht’ hat Entsprechungen nur im nd.-nl. Bereich (mnd. billīk, billich, bilk, mnl. billijc, billic, bilc). Von hier aus scheint die sonst im Germ. nicht nachzuweisende Bildung mit dem unter -lich (s. d.) besprochenen Ableitungssuffix ins Hd. vorgedrungen zu sein. Hier erfolgt im 17. Jh. formale Angleichung an die mit dem Suffix -ig gebildeten Adjektive. Für den Stamm bil-, der sich auch in mhd. unbil Adj. ‘ungemäß, ungerecht’ (substantiviert zu nhd. Unbill, s. d.) und wahrscheinlich im zweiten Glied von Weichbild (s. d.) findet (unklar ist der Zusammenhang mit Bild, s. d.), ist wohl eine Bedeutung ‘angemessen, gerecht’ (nicht im juristischen Sinne, sondern als sittliches Urteil) anzunehmen; vgl. in: Festschr. Trier (1964) 126 f. Eine andere Erklärung bei in: PBB 66 (1942) 306, die sich der von in: Uppsala universitets årsskrift (1930) Bilaga B, 17 ff. vertretenen Deutung von bil- als ‘geistiges Wesen, übernatürliche Kraft’ anschließt. Verwandt ist vielleicht das Adjektiv aengl. bilewit ‘gnädig, milde, gleichmütig’ und außerhalb des Germ. mir. bil ‘gut’ (vgl. 1, 153). Aus der Bedeutung ‘angemessen, gerechtfertigt’, die heute in der Paarformel recht und billig fortlebt, entwickelt sich über die Fügung billiger Preis ‘angemessener, dem Wert entsprechender Preis’ (17. Jh.) vom 18. Jh. an der bis dahin durch (nun zurücktretendes) wohlfeil ausgedrückte Sinn ‘preisgünstig’, aus dem auch Verwendungen wie ‘minderwertig’ oder ‘geistlos’ erwachsen. – unbillig Adj. ‘unangemessen, nicht gerechtfertigt’, mhd. unbillich ‘unrecht, ungemäß, unnatürlich’, zu mhd. billich als Gegenwort gebildet (neben mhd. unbil ‘ungemäß, ungerecht’, s. oben); die Bedeutungsentwicklung des unpräfigierten Adjektivs bleibt ohne Einfluß, nhd. billig ‘preisgünstig’ korrespondiert vielmehr mit teuer. billigen Vb. ‘gutheißen, genehmigen’, mhd. billīchen ‘angemessen finden’, mnd. billīken, bilken ‘billigen’, reflexiv ‘angemessen sein’, nhd. bis ins 17. Jh. billichen, doch bereits im 16. Jh. häufig billigen. Dazu zubilligen Vb. ‘zugestehen’ (16. Jh.), mißbilligen Vb. (s. miß-) sowie das Verbalsubstantiv Billigung f. ‘Zustimmung, Einverständnis’, mnd. billīkinge, bilkinge ‘Billigung, billige Schätzung’, nhd. Billichung, Billigung seit dem 16. Jh.