Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
übermachen v.
übermachen , v. , untrennbare verbindung. 1 1) mit persönl. obj.: jem. zwingen, nöthigen, überwältigen, selten und nur frühnhd.: sie haben auch zum probste gesagt, er hette sie vor dem mollenvoigte und dem rathe verklagt, dar wolten sie ihn übermachen er sollts nimmermehr thun städtechron. 27, 152, 6; in solcher feindlichen handlung hett ein Engelländer einen Frantzosen übermacht und gefangen Kirchhof wendunmuth 2, 352 ; so ist ... gedachter rath und gemeine ... nuhn etliche und viel jhar über mit übermessigen steuren übermacht, und belegt, auch dermassen erschepfft worden quelle ( a. 1547) be…