Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
triftgeld n.
triftgeld , n. , entgeld für weiderecht ( vgl. auch -hammel): in Wrexen gibt 1537 ein jeder schäfer 1 mark triftgeld. noch in der neusten zeit wird triftgeld im amt der Eder erwähnt L. Curtze Waldeck (1850) 274 ; bei Bauer-Collitz wald. (1902) 124 s. v. aufkomst für das 17. jh. belegt, 177 als ausgestorben bezeichnet; triefftgeldt 1 schogk 45 g. von der trieft zu Sonthauszen ( Thür. 1542) Diefenbach-Wülcker 876 ( daselbst weitere belege ); wenn die leuth mit forstgelt, mastgelt, trifftgeld, pfluggelt, kuhgelt und unzehlichen neuen ersteigerungen, so zuvor nie mehr gewest, obernommen werden L. …