Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Torzettel
Torzettel, m. I am Stadttor erstellte Auflistung der Namen (usw.) aller (zB. im Laufe eines Tages) eingereisten Ortsfremden; zT. auch wie Torregister sein gnädigster herr hab mich gestern auff dem thor vnd würths zettl, die man alle abent übergibt, gefunden 1612 ZSchwabNeuburg 8 (1881) 151 [befehl,] in den thoren die personen welche zu pferd oder wagen ankommen, so wol alle bothen vnd andere leute ... auffzeichnen, solche thorzettel ihme [ober-commendant] taͤglich mittags vnd abends zu schicken Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 360 damit solche [Gästelisten der Wirte] mit den thorzetteln collati…