Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Torsperrer
Torsperrer, m.
-
[Übschr.:] von den thorsperrern1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 141 Faksimile
-
die torsperrer geloben: das si der thor mit zu- und aufsperren bey tag und nacht warten, auch die slüssel trewlich verwaren1465 Koller,EidMünchen 117
-
der thorspörer aid: ihr sollet ... die schlissl zu den statthorn ... vleissig bewahren1610 Innviertel/ÖW. XV 105
-
dennen thorspörern anzubevelhen, daß sie die thör zu rechter zeit auf- und zuspören17. Jh. Kärnten/ÖW. VI 528 Faksimile
-
die beiden profosslieutenante, die thorspörrer und schlüsselwachter ohne weiters abzuschaffen1742 Veltzé,Stadtguardia 58