Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Todesurteil
Todesurteil, f., n. gerichtliche Verurteilung zur Todesstrafe bdv.: Klingenurteil, Todessentenz vgl. Bluturteil, Fronurteil (II) dafern [die Soldaten] den ... an sie ergehenden befehlen nicht nachkommen würden, solle das ergangene todesurtheil ... ohne alle weitere gnade vollstreckt werden 1626 Frauenstädt,MalefB. 288 daselbst ward ihme ... von dem rathe der stadt das todesurteil gesprochen 1668 Fugger,Ehrensp. 943 Faksimile todesurteil: sententia capitalis & fatalis 1691 Stieler 2272 Faksimile also seynd auch gewisse faͤll deß falsches in rechten vorgesehen, die das todt-urtel nach sich ziehe…