Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Todesurteil
Todesurteil, f., n.
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dafern [die Soldaten] den ... an sie ergehenden befehlen nicht nachkommen würden, solle das ergangene todesurtheil ... ohne alle weitere gnade vollstreckt werden1626 Frauenstädt,MalefB. 288
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daselbst ward ihme ... von dem rathe der stadt das todesurteil gesprochen1668 Fugger,Ehrensp. 943 Faksimile
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todesurteil: sententia capitalis & fatalis1691 Stieler 2272 Faksimile
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also seynd auch gewisse faͤll deß falsches in rechten vorgesehen, die das todt-urtel nach sich ziehen1696 Frölichsburg,Nemesis II 357
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da etwo ein sohn sich vnterstanden, einem vatter, mutter todt-gefaͤhrlich zu verwunden, koͤnte selber ... auch mit einem todts-vrtel belegt werden1696 Frölichsburg,Nemesis II 400
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erfolgete ... durch die mehrere stimmen ... eine urthel zum todt, soll ... der maleficant zur vollstrekung der über ime ergangner todsurthel dem scharpfrichter übergeben werden1714 BernStR. VII 1 S. 392 Faksimile
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daß ... die sandleute nicht angehalten werden sollen, ihre peinliche erkenntnisse und todesurtheile ... durch besondere eide zu bestätigen1760 Stemann,SchleswR. 241
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es koͤnnen auch zuweilen gegruͤndete ursachen vorhanden seyn, warum man die todesurtheile an privat- oder abgelegenen oertern vollziehet1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1504 Faksimile
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todesurtel ... können ohne ausdrückliche bestätigung des oberhaupts im staate nicht vollzogen werden1794 PreußALR. II 13 § 8
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soll, wenn gegen die geschwächte todes- oder lebenswierige zuchthausstrafe erkannt wird, der schwängerer ... der vollstreckung des todesurtels an der geschwächten beyzuwohnen genöthigt werden1794 PreußALR. II 20 § 979
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daß die todesurthel an dem verurtheilten an dem tage, da er das heilige abendmahl empfangen, wenigstens bey den protestanten, vollzogen werden koͤnne1798 RepRecht I 26 Faksimile
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wann der herr amtsmann das todesurtheil über einen ... übelthäter empfangen, soll er ... denen glideren des landgrichts zur versamlung ... bieten lassenEnde 18. Jh. BruggStR. 281 Faksimile
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die fasten- und adventszeit gehoͤrt keinesweges zu solchen ferien, weshalb die vollziehung der todesurtheile ausgesetzt werden muͤßte1801 RepRecht VII 160 Faksimile
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die hals-gerichtsschreiber sind gehalten, in den ersten vier und zwanzig stunden nach der vollstreckung der todesurtheile dem beamten des bürgerlichen stands ... alle ... nachrichten zuzusenden, nach welchen alsdann der todtenschein zu verfassen istBadLR. 1809 Satz 83 Faksimile