Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Teilnehmerin
Teilnehmerin, f. I Beteiligte (an einer Straftat); Mitwirkende die A. ... nennt als teilnehmerin an dem hexengelage ihr schwägerin V. 1689/90 ZKulturg. ErgH. 2 (1898) 63 wenn nicht die gewissensbisse, so die theilnehmerin an diesem verbrechen empfunden, die vollstreckung einer so entsetzlichen that zum gluͤck verhindert haͤtten 1769 Eisenhart,Rechtshändel III 292 eine obrigkeit, welche die ihr angezeigte ... gotteslaͤsterung nicht geruͤget hat, soll ... als eine wuͤrkliche theilnehmerin angesehen und bestrafet werden 1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 229 Faksimile II Mitberechtigte, Mitinhaberin, Te…