Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Teilnehmer M.
Teilnehmer, M., ›wer sich an einer fremden Handlung beteiligt, (im Strafrecht) wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (Anstiftung) oder ihm zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat vorsätzlich Hilfe leistet (Beihilfe)‹, ›Partizip‹, 16. Jh. (Ickelsamer um 1530) bzw. ›Teilnehmer‹ E. 18. Jh. Lüs. lat. particeps, subst. Adj., ›Teilnehmer‹, s. teil, Nehmer