Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tausende
Tausende, pl.
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begehret die gemein, daß sie eine freye wahl haben möge den burgermeister, stuhlsrichter und hannen zu erwehlen, entweder aus dem ehrs. rath, hundertmänner und auch aus denen tausenden, wenn sie wollen1614 Hermannstadt/SiebbMunC. 84 Faksimile