Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
suspendieren
suspendieren, v.
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auch sollen alle notari, so ... nit examinirt und gerechtfertiget würden, sich irer ämpter zu gebrauchen verbotten und suspendirt werden1498 Freiburg/QNPrivatR. II 1 S. 105
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den geforsten unterthannen [solle] ... ihr forstrecht suspendiert werden1692 OÖsterr./ÖW. XIII 350
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so kann auch der kaiser nur mit bewilligung des reichstages einen reichsstand von seinem sitz- und stimmrecht oder seiner landesregierung suspendieren oder entsetzenum 1795 StaatsRHeilRömR. 56
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die cantonsverwaltung ist befugt ... die untreuen oder nachläßigen districts- oder gemeindsbehörden ... bis zur nächsten versammlung des cantonsraths zu suspendiren1801 AktSammlHelvet. VII 1487 Faksimile
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das die visitation dismals zum wenigsten eine zeitlang suspendirt und ingestelt und ... verschoben werde1557 ArchRefG. 8 (1910/11) 274
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dat die voorsz. bondtgenooten ... goet ghevonden hebben, alle die processen, die ter cause voorsz. alreede gheinstitueert zijn ... te suspenderen1579 GrPlacB. I 18
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es solle auch die thailung nach den geschwistrigt, ob es schon über khinder und khindtskhinder khommen were, (in erwegung, durch die verzicht ir erbgerechtigkhait allein suspendirt gewest) in die stamen, nicht in die heüpter geschechen1616/1629 OÖLTfl.(Strätz) V 11 § 9