superintendentur,
f. 11)
seit dem ende des 17.
jh. an stelle des älteren superintendenz: '
die würde und das amt eines superintendenten'
Ludwig teutsch-engl. (1716) 1927; Sperander (1728) 706
b; '
die oberaufsicht, die oberverwaltung, das amt eines oberpfarrherrn oder oberaufsehers' Nehring
hist.-pol.-jur. lex. (1717) 917;
dioecesis, ephoria Frisch
teutsch-lat. wb. (1741) 357
b.
in älterer zeit häufig ohne bezug auf das bestimmte geistliche amt in der evangelischen kirche, wie superintendent 1,
blosz zur bezeichnung einer beruflich ausgeübten aufsicht: hat er (
der bittsteller) aber die zeit nicht getroffen, so möchte er eher eine vocation zur superintendentur in der narrenschule als zu diesem kirchendienste bekommen haben Chr. Weise
erzn. 186
ndr.; so lange Georg Gladstane erzbischof von st. Andrews war, blieb das schottische bisthum ziemlich dabei stehen, was es ursprünglich sein sollte, eine superintendentur, wie sie früher bestanden hatte Ranke
w. (1875) 15, 282;
ungewöhnlich und mit absichtsvoller wirkung vom papsttum gebraucht: weil es denn so fette bissen bey dem päbstlichen stul gab, so entstunden offt grausame streitigkeiten und schlägereyen über dieser wichtigen superintendentur, wo ich nach unserer weise reden darff G. Arnold
kirchen- u. ketzerhist. (1699) 259
a.
neuer entsprechend superintendent 2
ausschlieszlich auf das amt und den amtsbereich des evangelischen superintendenten verschärft: dasz er forthin über kirchen und schul der stadt die inspection und superintendentur haben solle (
um 1700) J. C. Geisthirt
hist. Smalcaldica 1, 62;
vgl. ferner (1726)
acta Borussica, behördenorg. 4, 2, 105; 250; giebt es denn keine metropolitan-stelle oder superintendentur im darmstädtischen? Hamann
schr. 5, 160
Roth; im jahre 1874 wurden die drei superintendenturen Wilsnack, stadt und dom Havelberg endgültig zu einer einzigen superintendentur mit dem sitz in Wilsnack vereinigt H. Volz in:
brandenburg. kirchenvis.-absch. 1, 847
Herold; in der zusammensetzung: der gegebene mann zur führung der gerade frei gewordenen Berliner generalsuperintendentur
protestantenbl. 73 (1940) 486. 22)
die (
dienst)
wohnung des superintendenten im sinne von 2,
vgl. Ludwig
teutsch-engl. (1716) 1927; Nehring
hist.-pol.-jur. lex. (1717) 917; Frisch
teutsch-lat. (1741) 357
b.
in älterer zeit gern sprechgerecht verkürzt: die wohlerbauete superintendur-wohnung Chr. Lehmann
hist. schauplatz (1699) 441; heut war ich in der superintendur Göthe IV 3, 79
W. in neuer zeit stets sprachlich genau: unmittelbar neben Kleists geburtshaus zur rechten im superintendenturgebäude Zolling
H. v. Kleists s. w. 1,
einl. 100; der sohn ging nach rechts zur superintendentur D. Speckmann
gold. tor (1919) 185; als er die schwelle der alten superintendentur an der kreuzkirche überschritten hatte Ina Seidel
Lennacker (1938) 391.