Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
superintendentur f.
superintendentur , f. 1 1) seit dem ende des 17. jh. an stelle des älteren superintendenz: ' die würde und das amt eines superintendenten ' Ludwig teutsch-engl. (1716) 1927 ; Sperander (1728) 706 b ; ' die oberaufsicht, die oberverwaltung, das amt eines oberpfarrherrn oder oberaufsehers ' Nehring hist.-pol.-jur. lex. (1717) 917 ; dioecesis, ephoria Frisch teutsch-lat. wb. (1741) 357 b . in älterer zeit häufig ohne bezug auf das bestimmte geistliche amt in der evangelischen kirche, wie superintendent 1, blosz zur bezeichnung einer beruflich ausgeübten aufsicht: hat er ( der bittsteller ) aber d…