Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Superintendentenamt
Superintendentenamt, n.
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daß ihr euch ... mit dem superintendenten ambt welches itzo eine gute geraume zeit ledig gestanden, beladen woltet1553 JbNdSächsKG. 50 (1952) 80
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[niemand sol] zu einem superintendenten ampt in unsern kirchen ... angenommen und bestedigt werden, er sey denn dazu geschickt und hab ... einen gradum in der theology1576 JbBrschw. 42 (1961) 78
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wegen eines gelerten, erfarenen, gottfürchtigen und sittsamen mannes, der reiner lehre und zum kirchenregiment genugsam qualificiret, und alß zum superintendentenampt ... in derselben lande kirchen nützlich wider bestellet werden konte1596 JbOldenb. 43 (1939) 68
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daß nemblich dem superintendenten, so sich in D. in dem superintendentenampt verhelt oder verhaltenn wirt ... die jährliche visitationes anvertrawet unnd befolhenn sein sollenn1600 Lippe/Sehling,EvKO. 21 S. 463
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[wir haben] an den rath unserer beiden städte S. ... rescribiret und ihnen befohlen, P. zu dem superintendenten-ambte nicht zu admittiren1659 ProtBrandenbGehR. V 514
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befehlen demnach unserm ... consistorio ... T. bey seinem superintendenten-ambt zu schützen, auch darob zu sein, daß ihm das einkommen desselben gereichet werde1695 JbWestfKG. 3 (1901) 221
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[noch mehr] eigennutz, verwirrung und uneinigkeit ... wird erfolgen, daß man das superintendenten-amt ledig laͤßt, an welchem ja so viel, und mehr gelegen ist, als irgend an einem andern amte gelegen seyn kann1770 HambGSamml. VIII 351 Faksimile
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das der zeit kein notturft seie, berurtes superintendentenamt bei jezo erlegnem gebei zu ersezen1580 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 16