Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Subvention F.
Subvention, F. ›vermögenswerte Zuwen- dung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechtes an einen privaten Unternehmer zu einem öffentlichen Zweck ohne marktmäßige Gegenleistung‹, 1. H. 18. Jh. (Sperander 1728) Lw. lat. subventio, F., ›Hilfeleistung, Beistand, Unterstützung‹, zum PPP. subventus von lat. subvenire, V., ›zu Hilfe kommen, beistehen‹, zu lat. sub, Präp., Präf., ›unter‹, lat. venire, V., ›kommen‹, geläufig seit M. 19. Jh.