Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stuhlfeier
Stuhlfeier, f.
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das alle jar ... auf sant peters tag der stuolfeir ... dorfliche recht besetzt sullen werden1462 Tirol/ÖW. V 53 Faksimile
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daß alle meister ... in den sommerwerktagen, d.h. von st. peter stuhlfeier an bis auf st. gallentag morgens zu 7 uhr schon an der arbeit sein1549 BayrHdw. 63
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die schleusschworn sollen hinfuro jhren eidt ... offentlich auffgeben vnd sol solchs allewege auff petri stulfeir geschehen1583 HadelnLR. IV 2 § 7 Volltext (und Faksimile)
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petri stuel-feier, d. 22. febr.1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 32 Faksimile
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die fischerpfennige sollen ihren namen daher erhalten haben, weil sie an des fischerpatrons Peters stuhlfeier faͤllig waren1793 Lang,Steuerverf. 134 Faksimile