Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Studierende
Studierende, m.
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sind alle kost- und quartiergeber angewiesen, die ... noͤthige instruction von den eltern fremder studirenden ... einzuhohlen1788 Thomas,FuldPrR. I 96 Faksimile
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sind [in Preußen] von kriegs-diensten frey: 1) einzige soͤhne, deren aeltern acker oder buͤrger-guͤter besitzen; 2) soͤhne von kaufleuten ..., welche ansehnliches vermoͤgen haben; 3) studierende, wenn sie gute zeugnisse haben, auch wohl einige kuͤnstler- und manufacturiers-soͤhne; d) auslaͤnder-soͤhne, je nach dem sie ... befreyungs-rechte erhalten haben; e) die an sich physice zu kriegs-diensten untauglich sind1790 Krünitz,Enzykl. 50 S. 219
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ordensgesellschaften und verbindungen, welche unter den studierenden errichtet sind ... sollen wegen der schaͤdlichen ... folgen ... untersagt seyn1790 v.Berg,PolR. VI 2 S. 534 Faksimile
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kein studirender ... kann ... bürgschaften übernehmen1794 PreußALR. II 12 § 99
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ist der studirende, der das verbot wegen des haltens eigener pferde ... zu eludiren sucht, mit einer ... carcerstrafe ... anzusehen1795 Göttingen/v.Berg,PolR. VI 2 S. 595 Faksimile
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man suche mit beywirkung der stadtpolizey ... ein richtiges ehr- und pflicht-gefuͤhl bey den studierenden zu erwecken1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 377 Faksimile
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sollte ... ein studirender durch ausschweifungen ... andern ein verderbliches beispiel geben, so hat der prorector ihm daruͤber eine ernstliche vorstellung zu thun, bei deren nichtachtung der studirende ... von der academie wegzuweisen seyn wird1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 544 Faksimile
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jeder studierende ... ist waͤhrend seines aufenthaltes an der universitaͤt ... den allgemeinen civil-, criminal- und polizeigesetzen unterworfen1814 RepStaatsVerwBaiern IV 206 Faksimile