Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strumpfweber
Strumpfweber, m.
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[2 brandenburgische manufacturen haben eingestellt] 131 arbeiter als woll kämmer, würcker, tuch- und zeugfärber, bereiter, strumpfweber und bey 300 spinner1687 ActaBoruss.Handelspol. I 833
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[allen] tuch-, zeug- und raschmachern, strumpfwebern, strickern und andern woll-arbeitern, welche sich in unsern landen niederlassen wollen, wird ... eine 10.jaͤhrige freyheit von allen buͤrgerlichen oneribus ... ertheilet1719 CCMarch. V 1 Sp. 405 Faksimile
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zu den manufacturen und gewerben hat ein land noͤtig: ... muͤzen-, handschuhe- und strumpf-weber auf staͤhlernen stuͤlen1758 Estor,RGel. II 774 Faksimile
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fuͤrstlich-speiersches verbot, daß die kurpfaͤlzischen strumpf-weber und stricker auf diesseitigen jahrmaͤrkten nicht feilhaben sollen1773 Gatterer,TechnolMag. I 411 Faksimile
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[welche zuͤnfte zum oeconomie- und commerzcollegio gehoͤren:] alle manufacturisten als ... wollen- und baumwollenweber, die strumpfweber und oberscherer mit einbegriffen1773 SystSammlSchleswH. I 51 Faksimile
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man gestattet auch den strumpfwebern nicht, ihre waren anders als roh zu verkaufen1779 Weisser,RHandw. 291 Faksimile
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die strumpfweber [verfertigen] muͤtzen, manns- und frauenstruͤmpfe, beinkleider, ihre waaren setzen sie aus dem hause und in den jahrmaͤrkten ab1788 Gadebusch,Staatskunde II 50 Faksimile
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duͤrfen tuchweber, strumpfweber ... nichts zum faͤrben von anderen uͤbernehmen ... den strumpfwebern ist jedoch nachgelassen, von anderen hausleuten verfertigte struͤmpfe ... mitzufaͤrben1803 WeistNassau II 4 Faksimile
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in doͤrfern kommen in die I. klasse: baumwollenweber, ... strumpfstricker, strumpfweber, tuͤncher1815 SammlBadStBl. III 209