Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Streichbrett
Streichbrett, n.
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streichbretter, stachelkolben oder hacken, dardurch das geleiche gar verwuͤstet wird, [sollen] in allen zinß- vnd gemeinen wassern gaͤntzlich verbotten seyn1657 HessSamml. II 444 Faksimile