Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafbefehl m.
strafbefehl , m. , der eine strafe auferlegt oder vollzieht Campe : jetzt kennt der schatzbare unterthan seinen landesherrn nur dem namen nach — aus steuerpatenten oder strafbefehlen J. Möser w. 2, 68 ; die unmöglichkeit, ihre ( der inquisition ) strafbefehle gegen die halbe nation zu vollziehen Moltke schr. 2, 15 ; in jedem prozesz ( ging ) ladung, verhaftung, str. von einem einzigen beamten aus Mommsen römisches staatsrecht 1, 68 ( Ranke w. 35, 261 ); wie es dort Adam ging, als er für seine schuld den strafbefehl empfing Triller poetische betrachtungen 2, 219 . heute ungewöhnlich ' ein unter…