Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strafarbeit
Strafarbeit, f.
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der verbrecher unvermoͤgenheit ... die verordnete straff-arbeit allhier zur helffte zu verrichten1680 GothaDipl. I 281
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straff-arbeit, da man sich unter denen plagen muß abarbeiten und muͤde machen1732 Zedler II 1148 Faksimile
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[daß] die oͤffentlichen straffarbeiten allemal in band, und eisen zu verrichten seyen1769 CCTher. 6 § 7 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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jene unterthanen, welche von nun an gegen ihre obrigkeiten ungegruͤndete klagen fuͤhren ... werden wir mit oͤffentlichen strafarbeiten in eisen und banden, mit spinnhaus, festungsbau ... ansehen lassen1775 Landadvokat Anh. II 84