Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafarbeit f.
strafarbeit , f. 1 1) als eine gerichtlich verhängte strafe; ein unterbegriff z. b. festungsarbeit ( th. 3 sp. 1568), vgl. auch unten zuchtarbeit; mit leichtem unterschied von unten zwangsarbeit; sämtlich auf den gebrauch im sing. beschränkt: zehnjährige strafarbeit F. v. Bülow bemerkungen (1808) 160 ; der vater war zu acht monaten strafarbeit, cocardenverlust, künftiger einstellung in eine strafcompagnie verurtheilt Gutzkow w. 2, 206 ; auch vermag dies ( eine geldstrafe zahlen ) jemand aus armuth nicht, so wird er eine zeitlang zu öffentlicher strafarbeit angehalten Fr. Raumer gesch. d. Hohen…