Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Stipendium
Stipendium (lat., »Zoll, Sold«), Geldbeihilfe, namentlich an Studierende, aus staatlichen oder Stiftungsmitteln. Über Höhe und Dauer des Bezuges, Eigenschaften der Empfänger (Fakultäts-, Landes- oder Provinzial-, Familienstipendien etc.) etc. entscheiden die Vorschriften der Stifter. Vgl. Baumgart , Die Stipendien und Stiftungen an allen Universitäten des Deutschen Reichs (Berl. 1885); Verzeichnisse der Universitätsstipendien von Vestner (Erlang. 1890) und einem Ungenannten (6. Aufl., Leipz. 1895). Sogenannte Reisestipendien werden jungen Gelehrten oder Künstlern meist nach Vollendung ihrer gr…