Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steckbrief m.
steckbrief , m. , amtliches ausschreiben, welches unter darbietung einer genauen personalbeschreibung zur verhaftung eines gerichtlich beschuldigten, welcher flüchtig ist oder sich sonst verborgen hält, auffordert. vgl. Holtzendorff rechtslexicon 3 3, 780. die herkunft der bezeichnung ist zweifelhaft; beliebt ist heute die herleitung aus dem gebrauch der westfälischen feme, einem verbrecher den ladebrief zusammen mit einem königspfennig bei nacht in den thorriegel des hofes zu stecken Jak. Grimm rechtsalterthümer 845 ; auch sonst findet sich dergleichen: so mugent si den brief an die porten, d…