Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
stationieren
stationieren, v.
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von stationiren: item sollen all ertz-bischoff, bischoff und praͤlaten in stifften ernstlich darob seyn und verfuͤgen, daß uberfluͤssigkeit der questionalien und andere bitter abgestellt und gemaͤßigt werden1500 Lünig,RA. II 241
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die mit heiligen statzionieren / vnd das heiltumb vmbher fieren / wendt sich des bettels ouch begon / vnd gendt iaͤrlich ein pentzion1512 Murner,Narrenbeschw. 89
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von wegen sanct Sebastians brůderschafft zohe ein mal ein questionierer von Worms ... in alle flecken und dörffer, da geilet und statzioniert er nach seinem besten1556 Frey,Garteng. 47