Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stammgeld n.
stammgeld , n. 1 1) eine den förstern zu zahlende gebühr für die anweisung im ganzen verkaufter stämme. Jacobsson 7, 424 b . Adelung : man sol geben den furstern zu stamgelt von ydem wagen holz, das man verbûwen wil, 6 heller. miltenb. stadtb. 22 b bei Lexer 2, 1133 . an die herrschaft zu zahlende gebühr für die erlaubnis, einen alten waldbaum hauen zu dürfen. Unger-Khull 569 a . 2 2) bezeichnung des ausgeliehenen capitals ( vgl. DWB stamm II, 4, d, sp. 643) im gegensatz zu den zinsen: stammgeld ist soviel als das capital, das seine zinsen trägt, sors. Frisch 2, 317 a .