Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtgemeinde
Stadtgemeinde, f.
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[vergleich] zwischen einem ... rath der kleiner stadt Prag, auch anstadt deren stadtgemeinde an einem, dan richter vnd geschwornen desz gerichts st. Johannis am andern theil1650 CJMunBohem. 590 Faksimile
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rubrica igitur sic facienda: von dem einstandrecht der befreünten, grundobrigkheiten, anrainenden benachbarten, wie auch stat- markht- und dorf-gemainden zu latein jus retractus, prothomiseos praelationis oder congrue genannt1669 ÖLOProt. 184
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[steuerfreyheit, die] mancher stadt- markt- kloster- oder anderer gemeinde in particulari aus besonderer landesherrlichen gnade und concession vergoͤnnt ist1770 Kreittmayr,StaatsR. 431 Faksimile
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das territorium eines reichsritters ist selten so groß, daß auf selbigem die ... gewoͤhnliche eintheilungen der unterthanen in anwendung gebracht werden koͤnnten, indem ... dorf- oder stadtgemeinden gemeiniglich die ganze unterthanschaft des reichsritters ausmachen1786 Kerner,RRittersch. I 157 Faksimile
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das buͤrgerbuch soll der stadtgemeinde vorgelesen werden1789 Bergius,SammlLandesG. XI 151
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F., der als director des waysenhaußes und als prediger bey der ersten stadtgemeinde schon viele geschaͤfte hatteJ.C. Förster, Gesch. der Universität zu Halle (ebd. 1799) 157