Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stadtbau m.
stadtbau , m. 1 1) die gesamte von der stadt angeordnete öffentliche bauthätigkeit, zu deren besorgung im besonderen das stadtbauamt eingerichtet ist. dazu ferner stadtbauherr, m. ratsherr, der das städtische bauwesen unter sich hat, edile, prefetto delle fabriche di città. Kramer dict. 2 (1702) , 901 b ; stadtbauhof, m. hof, wo die städtischen baugerätschaften aufbewahrt werden; stadtbaumeister, m. architetto del publico. Kramer a. a. o. ; so gibt der statpaumeister dem schaffer alle wochen, es sei veiertag oder wercktag, fur sein solde vier pfunt alt. Tucher baumeisterb. 33 ; darnach sich ei…