Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Staatsgeld
Staatsgeld, n.
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weil sie [oberlandstaͤnde] zur stiftung dieser [West-Indischen] geselschaft aus den gemeinen stahtsgeldern ein ansehnliches hergeschossen1677 Zesen,NlLeue 752
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zu ein- und außcassirung der staats-gelder1684 Sauter,Staatserm. 373 Faksimile
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daß ihnen alljaͤrlich zuverlaͤssige und oͤffentliche rechnung uͤber die verwaltung des statsgelder abgelegt werden sollte1792 Schlözer,StAnzeigen XVII 161
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[Eid des Postpersonals:] ich schwöre: ... die unverletzlichkeit des briefgeheimnisses unverbrüchlich zu beobachten ... in der verwaltung der mir anvertrauten staatsgelder aufrichtig zu werke zu gehen1801 ThurgauBeitr. 90 (1953) 18
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was ... von staatsgeldern (im gegensatz zum kammergefälle) angeschafft wurde, ist staatsgut1804 Gönner,StaatsR. 756 Faksimile
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[die] zur fuͤhrung der landesregierung gewidmeten staatsgelder1806 Vahlkampf,Miszellen II 418 Faksimile
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quittungen uͤber bezahlte staats- oder communalgelderPreußGS. 1810 S. 130
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der landschreiber ... besorgt die staatsgelder, und legt jährlich der zu dem ende gewählten kommission darüber rechnung ab1814 Zug (Kt.)/HdbSchweizStaatsR. 289 Faksimile
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[Missbräuche bei Verteilung der] staadgelder1764 EidgAbsch. VII 2 S. 274
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sein sohn ... war in spanischen diensten major, hernach oberstlieutenant bey dem regimente J.-R. ..., auch herr der staatsgelder von den franzoͤsischen pensionen1791 HelvLex. Suppl. V 46