Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Staatsgeld
Staatsgeld, n. I pl.: Geld der Staatskasse, Geldvermögen eines Staats (XIII) weil sie [oberlandstaͤnde] zur stiftung dieser [West-Indischen] geselschaft aus den gemeinen stahtsgeldern ein ansehnliches hergeschossen 1677 Zesen,NlLeue 752 zu ein- und außcassirung der staats-gelder 1684 Sauter,Staatserm. 373 Faksimile daß ihnen alljaͤrlich zuverlaͤssige und oͤffentliche rechnung uͤber die verwaltung des statsgelder abgelegt werden sollte 1792 Schlözer,StAnzeigen XVII 161 [Eid des Postpersonals:] ich schwöre: ... die unverletzlichkeit des briefgeheimnisses unverbrüchlich zu beobachten ... in der v…