Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spanndienst
Spanndienst, m.
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[wir concediren hiemit] denen in der bauerschafft M. gehoͤrigen vierdtehalb spann- und drey handt-diensten dergestalt, daß ihro liebden entweder das bishero davon gegebene dienst-geld ... einheben oder die dienste in natura ... gebrauchen moͤgen1650 Culemann,MindenLV. 226 Faksimile
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verordnung, daß die closter-meyere und dienst-leute bey ... leistung der hand- und spann-dienste nicht gespeiset werden sollen1670 BrschwLO. I 646 Faksimile
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[Abgaben] 1 schaaf, 2 pfar hüener, den halben spanndienst 3 rthlr.1678 CTradWestf. V 257 Faksimile
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[Beschwerde:] daß die juden ... von gemeindelasten, hand-, spann- und frohndiensten ... nichts wissen wollten1681 JbMittelfrk. 9 (1838) 81
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dienstgeld vor die spanndienste: taͤglich 1 gr. 6 pf.1700 HistBeitrPreuß. II 101 Faksimile
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in der baugilde soll keiner ... zum gildemeister zugelassen werden, welcher der stadt mit pferde und wagen keine spanndienste leisten kann und wirklich leistet1740 Wells,Recklinghausen 64
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eine der groͤsten beschwerden derer bauren bestehet in denen bau-frohnen ... woraus pferde- oder spann- und hand-dienste entstehen1749 Klingner I 59 Faksimile
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weilen ... in Schwetzingen diese gemeindsleute ... zu denen gar oft in geschwinde benötigten hand- und spanndiensten angezogen werden1759 KirchheimW. 228
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spanndienste: die mit dem zugvieh und vorspannen geleistet werden1762 Wiesand 992 Faksimile
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daß ... die kirchen ... sich selbst in wesentlichem stande erhalten und die eingepfarrte dabey nichts als die hand- und spann-dienste abstatten1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 6 § 3
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daß an den abgeschafften oder verlegten feyertagen einige frohndienste von den dazu verpflichteten unterthanen, es seyen hand- oder spanndienste ... auf keine weise gefordert ... werden sollen1774 Weber,SachsKR. II 1 S. 29
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fuͤr jeden spanndienst mit zwey pferden, a dreyhundert tage jaͤhrlich, [werden] zwanzig scheffel, oder, wenn die dienste vierspaͤnnig geleistet werden, dreyßig scheffel in abzug gebracht1777 NCCPruss. VI 822 Faksimile
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der beschaffenheit nach werden die frohndienste eingetheilet in spanndienste und landfrohnen. jene leistet der bauer mit seinem zugvieh, diese aber verrichtet er mit seiner eignen person1780 Gabcke,DorfBauernR. 181 Faksimile
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die hausleute und unterthanen haben ihre stuͤle frei, weil sie fuͤr die kirche spann- und handdienste leisten1783 Siggelkow,HdbMecklKR.² 317 Faksimile
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[bauern, welche] dem gutsherrn mit 4 pferden oder im reiche mit 4 paar ochsen spanndienste thun muͤssen ..., heisen vollmaier1785 Fischer,KamPolR. I 774 Faksimile
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der halbbauer leistet ... vier tage spanndienste ... mit drey pferden und einer person1786 Gadebusch,Staatskunde I 289 Faksimile
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zur ableistung der spanndienste müssen außer dem zugviehe, auch die zur führung des wagens, des pfluges und der egge erforderlichen personen gestellt werden1794 PreußALR. II 7 § 349
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schüttmeister müßen bey hand u. spandiensten der versamleten menge die arbeit anweisen18. Jh. OstfriesBauerR. 156
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jede gemeinde muß zur anlegung und besserung der ... heerstraßen die erforderlichen hand- und spanndienste thun1803 v.Berg,PolR. III 549 Faksimile
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wenn das gesetz befiehlt, daß alle spanndienste aufgehoben werden sollen, so ist es freilich besser, wenn dieser befehl nicht auch auf die handdienste ausgedehnt wird1808 Krug,StaatswPreuß. 77 Faksimile