Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
spanndienst n.
spanndienst , n. von den bauern mit dem spanne zu leistender dienst, operae, quae jumentis praestantur. Göbel de jure rustic. 142 bei Scherz-Oberlin 1527 : dem gutsherrn aber hatte der landmann von seiner stelle zuerst hand und spanndienste zu leisten. Freytag neue bilder 37 ; interpellation ... wegen vergütung der im kriege geleisteten spanndienste aus der bundescasse. Frankf. journ. 8. nov. 1871. auch auf geistige vorgänge übertragen; von dem abhängigkeitsverhältnis zwischen leib und seele: je unkörperlicher der gegenstand der ideen ist, desto mehr körperliche hand- und spanndienste sind zu …