Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Sollkaufmann M.
Sollkaufmann, M. ›wer ein handwerk- liches oder sonstiges gewerbliches Unter- nehmen betreibt dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach Ï 1 II HGB als Han- delsgewerbe gilt das jedoch nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert‹, A. 20. Jh.?, s. sollen, Kaufmann