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selbstschuldig

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DWB
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

selbstschuldig adj. m.

Bd. 16, Sp. 490
selbstschuldig, adj., schuldiger,m. 11) wirklicher, haupt-schuldner, vgl. selbschol und selbstschuldner: selbstschuldiger. Schottel 544; reus, et debitor principalis. Stieler 1941; nun vermöchte ich ihn nicht zu zahlen, ... zu dem so wollt ich aus dem lande ziehen, so wäre die obligation nichts, deswegen sich der Braun an ifg., als den selbstschuldigen (haftbaren?) fürsten zu halten schuldig sei. Schweinichen 2, 42. in folgender stelle vermutlich in zwei wörter zu zerlegen: denn es versöhnet zwar kein opffer so kräfftig des unwilligen volckes vergällte gemüther, als das blut eines verhasten dieners; ja selbst-schuldige fürsten können sich offt hierdurch weisz brennen. Lohenstein Arm. 1, 1058a. — viel gewöhnlicher ist die ältere form selbschuldig, mhd. selpschuldic, -ige, -iger. Lexer hwb. 2, 870; nhd. selb-schuldig, adj. colui ch'e debitore lui stesso. der selbschuldige kan seine schulden wol mahnen, colui che deve anche liu ragione di sollecitare i suoi debitori. Kramer dict. 2, 764a; principaliter obligatus, debitor principalis vel fidejussor. Haltaus 1674 f.; vom eigentlichen schuldner sowie vom bürgen: alle ihre schulden .. die sie den juden zu N. etc. schuldig sind, von ihnen geborget haben, oder selbschuldig worden sint uff sich selbst oder uff andere leute. urk. von 1391 bei Haltaus 1675; weilnn der von Kesseler den selbschuldigenn unter Pustern gemanett auch die hulffe erlangett. Weim. urk. von 1567 bei Dief.-Wülcker 852 (in diesem sinne?). mit verschiebung der beziehung: darüber sie (die landsassen und städte) sich vor jhro maj. ... in selbschuldige bürgschafft eingelassen. urk. von 1623 bei Haltaus 1675. adverbial: vor uns und unser erben zugeloben oder sich selbschuldig (in modum debitoris principalis) zu verschreiben. ebenda (urk. von 1540); dass unser stadt Liptzk etc. grosser summen geldes, die sie uns zu unser lande nothdurfft ... uff zinse ussgenommen, und selb schuldiglich verschrieben u. s. w. ebenda (vom j. 1464). als subst. der selbschuldiger: selbschuldiger unde borgen in einer urk. v. 1437 s. ebenda; mit umlaut: den selbschüldiger ehe als den bürgen beklagen. Schottel 544. auffällig ist, dasz mnd. sulfschuldich gerade das gegentheil, den 'wirklichen gläubiger' bezeichnet: ok en schulle we nicht ghunnen, dat iement se eder ore gud bekumbere ... et ensy de sulfschuldighe. Gött. urk. v. 1368 bei Schiller - Lübben 4, 466b (hierzu vielleicht auch die angeführte redewendung aus Kramer?). nicht recht klar ist folgende stelle: deszgleichen wird der vortreter (anwalt) wider den willen des gläubigers oder klägers nicht zugelassen, so der vertreter, in meinung sich selbst zu einem selbschuldiger zu machen, die vortretung auff sich nemen wil. Breslauer gerichtsordn. v. j. 1591, s. 30. 22) ferner bezeichnet selbschuldig(er) den, der selbst einer that, eines verbrechens schuldig ist, den eigentlichen thäter im gegensatz zu helfern, mitwissern u. ä.: eʒ vert ein man mit liuten ûʒ und nimet einen roup. nû weder werdent die alle schuldic an dem roube, oder niewan der si ûʒ hât gefüeret? wir sprechen: si sint alle schuldic. ... und ist eʒ der helfer einer, man sol über in rihten als über den selpschuldigen. Schwabensp. § 195; den wart zuo Mentze imme rade ein friede mit eide globit von ir allir wegen; wers daʒ iman breche, des insulde niman intgelden dan der selbschuldege. d. städtechron. 17, 358, 7 (urk. v. 1332); wan aber der selbschuldige gar offt umb gethaner sund willen ym selbst unrecht gibt, sich schemet und strafft, ... szo kumpt der claffer und felt yn den selben kodt. Luther 2, 121, 25 Weim. ausg.; in der alten ausg. mit umlaut: sintemal gott Adam (so er doch wol wusste, das er sein gebot ubertretten hatte) nicht wolt verdamnen, ehe er jn für gericht foddert, und antwort gehört hatte, und damit allen richtern verboten, zu urteilen, ehe sie den selbschüldigen hören. 4, 26b; darumb las zuvor hören, was der selbschüldige saget, wenn er nu öffentlich uberwunden ist, so magstu urteilen. 69a. 33) andrerseits bezeichnet das wort auch den bürgen für einen übelthäter: dovor ist Lorentz Kuchenmester vor Matz schneider ('vulnerantem') selbschuldiger burge geworden, gegen dem beschedigten deszgl. gegen den gerichten. urk. v. 1556 bei Haltaus 1675. so von Jesus: selbschuldiger bürge. Luther tischr. 78a, s. unter selbstwillig 1; nimm an den bürgen und selbschuldigen, deinen sohn Jesum. ostfries. kirchenordn. 83; er hat als ein selbschüldigr mann, dem gsetz sich untergeben, demselben gar genug gethan. Ringwaldt evangel. D 1a. ja sogar der mitwisser oder mitschuldige eines verbrechers wird so bezeichnet, so im voc. von 1482 dd 3a (conscius) nach Weigand 2, 693; wo eine obrigkeit still schweiget zur sünde und schande, wird sie als ein untreuer knecht wol für selbschuldig an solcher sünde gestraft werden. Schottel 544.
4861 Zeichen · 115 Sätze

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    selbstschuldigadj. m.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege

    selbstschuldig , adj. , -schuldiger , m. 1 1) wirklicher, haupt-schuldner, vgl. selbschol und selbstschuldner : selbstsc…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit selbstschuldig

2 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von selbstschuldig

selbstschuld + -ig

selbstschuldig leitet sich vom Lemma selbstschuld ab mit Suffix -ig.

Zerlegung von selbstschuldig 3 Komponenten

selbst+(schul+dig)

selbstschuldig setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

selbstschuldig‑ als Erstglied (1 von 1)

Selbstschuldiger

DRW

selbst·schuldiger

Selbstschuldiger, Selbschuldiger, m. auch Selbs- I wie Selbstschuldner (I) wir ... gebrudir als selbschuldigere und ... [drei Namen] also bu…

Ableitungen von selbstschuldig (1 von 1)

Selbstschuldige

DRW

Selbstschuldige, Selbschuldige, m. I wie Selbstschuldner (I); auch verallgemeinert: persönlich zur Erfüllung einer (wie auch immer gearteten…