Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
selbstschuldig adj. m.
selbstschuldig , adj. , -schuldiger , m. 1 1) wirklicher, haupt-schuldner, vgl. selbschol und selbstschuldner : selbstschuldiger. Schottel 544 ; reus, et debitor principalis. Stieler 1941 ; nun vermöchte ich ihn nicht zu zahlen, ... zu dem so wollt ich aus dem lande ziehen, so wäre die obligation nichts, deswegen sich der Braun an ifg., als den selbstschuldigen ( haftbaren? ) fürsten zu halten schuldig sei. Schweinichen 2, 42 . in folgender stelle vermutlich in zwei wörter zu zerlegen: denn es versöhnet zwar kein opffer so kräfftig des unwilligen volckes vergällte gemüther, als das blut eines …