Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Schlosser
Schlosser
Schloß n. ‘Vorrichtung zum Verschließen, Riegel, Burg, repräsentativer Wohnsitz’, ahd. sloʒ ‘Verschließgerät, Riegel, Umschließung, Schlußfolgerung’ (8. Jh.), mhd. sloʒ, slōʒ, auch ‘Burg’, mnd. slot, slōt, mnl. nl. slot, mengl. slot (aus dem Mnl.?) steht ablautend zu dem unter schließen (s. d.) behandelten Verb. Aus dem älteren Gebrauch ‘Vorrichtung, um etw. zu verschließen’ entwickelt sich im 13. Jh. mit der Vorstellung ‘verschlossener, befestigter Bau’ und ‘abschließender, abriegelnder Bau’ (als Sperrbefestigung für ein Tal, eine Straße) die Verwendung des Wortes im Sinne von ‘Burg, Kastell’. Mit der Errichtung prachtvoll ausgestatteter Renaissancebauten wird Schloß unter Aufgabe der Befestigungs- und Sperrfunktion zur Bezeichnung des repräsentativen, architektonisch gestalteten Fürsten- oder Herrensitzes. Die im Ahd. und Mhd. vertretenen Bedeutungen ‘räumlicher Abschluß’ und ‘Schlußfolgerung’ werden im Nhd. von Schluß (s. d.) übernommen. – Schlosser m. ‘wer Schlösser anfertigt und repariert’, mhd. sloʒʒer.