Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schlachthaus
Schlachthaus, n.
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die metzger söllend ir fäch und was sy metzgend, niendert anderßwo denn im schlachthus schlahen1527 KonstanzWirtschR. 2
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zu erkunden, ob gutte ordnong im vischkaufhaus und sclagthaus gehalten mit der zinsen inzuprengen16. Jh. BuchWeinsberg II 248 Faksimile
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nachdeme der rath mit schwerer muͤhe und unkosten ein eigen schlacht-hauß ... bauen laßen, als soll ein jeder meister des fleisch-hauer-handwercks solches in baulichen wesen zu halten [verpflichtet sein]1658 GeraStR. 186 Faksimile
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an den orten ... wo ... schlachthaͤuser vorhanden sind, ist ein jeder schuldig in solchen schlachten zu lassen ... bey erlegung von 10 rthlr. strafe1766 NCCPruss. IV 298 Faksimile
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schlachthaus ... an einigen orten, ein öffentliches gebäude, worin die fleischer das vieh schlachten1798 Adelung² III 1481 Faksimile