Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
rittergut
rittergut , n. feudum nobile Stieler 717 . gut, dessen besitzer ursprünglich dem lehnsherrn ritterdienste zu leisten hatte und dafür von allen andern lasten befreit war, unterschieden von einem frei- und bauerngute. jetzt besteht dieser unterschied thatsächlich nicht mehr, obwol die alten rittergüter immer noch so heiszen. Adelung. bald wollte ich mir ein haus, bald einen lustgarten, bald ein rittergut, endlich gar eine liebe frau kaufen. Gellert 4, 118 ; wisset also, ich bin ein böhmischer edelmann, und wurde durch den frühen tod meines vaters herr eines ansehnlichen ritterguts. Schiller 2, 1…