Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Revisionsgesuch
Revisionsgesuch, n. Antrag auf Revision (I) bei dem zuständigen Gericht bdv.: Revisionsanmeldung, Revisionsschrift (I), Revisionswerbung die beeydigten advocaten und procuratoren koͤnnen nicht dazu angestrengt werden, bey dem revisions-gesuch auffs neue einen eyd abzulegen 1668 SammlLivlLR. II 393 Faksimile das revisionsgesuch muß nebst beylegung des urtheils und anfuͤhrung aller bewegursachen zur beschwerde ganz kurz abgefaßt und darinn um einen exekutionsstillstand zugleich gebethen werden 1780 SteirEinl. 127 Faksimile bei einem frevelhaft befundenen revisionsgesuche wird der sachwalter mit …