Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Rekurs
Rekurs, m.
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nemaer waerer gheen juge van appelle, of dat men den ghegreveerden by den juge van appelle openbaerlic noch meer greveerde, hy zoude zyn recours hebben an zynen prince om zyn lettren van represalien te vercryghene1515/16 Wielant,InstrCrim. 228 Volltext
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daß die stadt in hoc passu zu niemand anders als zu ihr. kais. maj. ihren rekurs und ihre (zuflucht) nehmen1618 Schulz,FremdWB. III 278
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fiele ihm ... [bei der Ausübung seines Hausmarschallamtes] zweiffel fur, wie er sich in einem oder andern zu verhalten (habe), soll er ... zum hoffmarschalck, cantzler oder andern rethen recurs nehmen1624 Pommern/Kern,HofO. I 164
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sobald ein verurtheilter uebelthäter den recurs oder zuflucht zum gnadenweg angemeldet, stehet ihme frey, seine recursschrift selbst zu verfassen1769 CCTher. 42 § 10 Faksimile
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[Gerichtsbarkeit der Reichsstände] in criminalfaͤllen ohne all weiteren recurs an die hoͤchste reichsgerichte1770 Kreittmayr,StaatsR. 152 Faksimile
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was den reichstag eine zeit her am meisten beschaͤftiget, ist der recurs in justitzsachen1770 Kreittmayr,StaatsR. 132 Faksimile
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[satisfaction der roͤmischcatholischen souverainen:] sie verbieten den recurs nach Rom in gnaden- und justizsachen1777 Moser,VölkerR. 601 Faksimile
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der [von den Rechnungsführern] beschwerte hat den raitrest depositirt, und in seinem rekurs den legschein beygelegt1780 SteirEinl. 120 Faksimile
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appellationszug oder recurs ... an das gemeine appellationsgericht in Oesterreich1784 OÖsterr./ÖW. XII 77
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Hanau konnte nach ergriffenem recurs an den reichstag nicht einmal nur die reichs-dictatur seines schreibens erlangen1789 Kerner,RRittersch. III 93 Anm. h Faksimile
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da auch die an die reichsversammlung bisher genommenen ... rekurse ... eine gesetzliche vorschrift ... erfodern1791 MerkwKönigswahl 204 Faksimile
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von beiden höchsten reichsgerichten kann man nach der meinung ständischer publizisten noch an den reichstag rekurrieren mit der bitte, daß durch einen reichsschluß der beschwerde abgeholfen werde. allein da ... in den reichsgesetzen nur die revision und supplikation als rechtsmittel bestimmt sind, so ist der rekurs nicht gegründetum 1795 StaatsRHeilRömR. 56
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eigentliche rechtsmittel und zwar ... ausserordentliche: restitution und nullitätsklage, zu denen sich noch der recurs gesellt1804 Gönner,StaatsR. 485 Faksimile
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[die] recurse gegen forst und jagdfrevelthaͤtigungen1809 SammlBadStBl. I 176 und 1459
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ist man ... von dem magistrate, ortsobrigkeit [mit der Klage] abgewiesen, so ist der rekurs ... fuͤr die stadt das landesgubernium, fuͤr das land das kreisamt1813 Landadvokat 185