Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
1. Reitzen
1. Reitzen , verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur noch bey den Jägern üblich ist, wo es von dem Locken gewisser Thiere durch Nachahmung ihrer Stimme gebraucht wird. So reitzet man die Hasen, die Füchse, die Vögel u. s. f. wenn man ihre Stimme nachahmet, sie dadurch zu locken. Der Hase, der Fuchs läuft auf das Reitzen, wenn er dieser Stimme folgt. Anm. Man könnte diese Bedeutung mit zu dem folgenden Zeitworte rechnen, wenn man nicht Beweise genug hätte, daß reitzen und dessen Stammwort reiten, dessen Intensivum es ist, (S. das folgende,) un…