lautwandel 53 Wörterbücher · 2,7 Mio. Artikel
Wildcard · " Volltext

Aggregat · alle Wörterbücher

regalien

mhd. bis Lex. · 4 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Meyers
Anchors
4 in 4 Wb.
Sprachstufen
3 von 16
Verweise rein
7
Verweise raus
2

Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Regalĭen

Bd. 16, Sp. 696
Regalĭen (lat. Jura regalia), königliche Rechte. Im Mittelalter bezeichnete der Ausdruck die Rechte, die den Reichsfürsten infolge königlicher Verleihung zustanden; im 16. und 17. Jahrh. die Befugnisse der Landeshoheit. Seit dem 17. und besonders im 18. Jahrh. kam die Unterscheidung zwischen Majestäts- oder Hoheitsrecht (höhere R., regalia essentialia s. majora) und zufällige, niedere, nutzbare R. (regalia accidentalia s. minora) auf; erstere sind die unzertrennbar mit der Staatsgewalt verbundenen Hoheitsrechte, wie Justiz-, Polizei-, Finanz-, Gebietshoheit etc., für welche die Bezeichnung Regal aber nicht mehr üblich ist. Der von Anfang an verschwommene Begriff der R. läßt sich nur geschichtlich fassen und ist für das Staatsrecht der Neuzeit völlig entbehrlich. Als nutzbare R. wurden bezeichnet gewisse Rechte des Staates auf ausschließlichen Eigentumserwerb durch Okkupation (Berg-, Jagd-, Fischereiregal, die übrigens in den meisten Ländern nicht mehr bestehen), auf ausschließlichen Betrieb von Gewerben und Anstalten, auf Verkauf von Gegenständen (Handelsregalien) etc. Die Regalität kann darin begründet sein, daß, wie bei Post und Münze, durch sie die Interessen der Gesamtheit am vollständigsten gewahrt werden, während Privatbetrieb und freie Konkurrenz mit denselben in Widerspruch treten würden. Die Einnahme kann hierbei vollständig Nebenzweck sein. Dieselbe kann jedoch auch als Hauptzweck in den Vordergrund treten. Alsdann entsteht durch die Regalisierung ein sogen. Finanzmonopol (Finanzregal), das dann, wie das Tabak-, Salz-, Branntweinmonopol etc., als eine besondere Erhebungsform von Aufwandsteuern zu betrachten ist, bei der die Erhebung vereinfacht, die Kontrolle erleichtert ist und der Steuerfuß mit Berücksichtigung der verschiedenen Qualitäten und Werte (höherer Preis der bessern Sorten gegenüber dem der geringern) ausgeworfen werden kann. Die Regelung der niedern oder nutzbaren R. ist durch Artikel 73 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch dem Landesrecht vorbehalten. In Preußen besteht z. B. noch das Bernsteinregal, in Bayern das Salzregal und die Perlenfischerei, in Sachsen das Salzregal. Vgl. Artikel R. im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, Bd. 6 (2. Aufl., Jena 1900) und in Stengels »Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts«, Bd. 2 (Freiburg 1890). – Das Kirchenrecht verstand unter R. die Gesamtheit aller den einzelnen Bistümern zugehörigen Gütermassen und weltlichen Rechte ohne Unterschied des Erwerbstitels. Regaliensperre, d. h. Einziehung der Nutzungen der Kirchengüter zugunsten des Königs, wurde verhängt, wenn der Bischof seinen dem König geleisteten Treueid brach.
2657 Zeichen · 42 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    regâlien

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +1 Parallelbeleg

    regâlien pl. landesherrliche rechte. bî privirung und entsetzung dîner regalien Mone z. 9,49 ( 1490 ). aus mlat. regalia…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    regâlienpl.

    Mittelniederdeutsches Wb.

    + regâlien , + regâlia , + regêlia , pl. : landesherrliche Rechte, Gerechtsame, Regalien, up düssen sülven rîchesdāge ..…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Regalĭen

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Regalĭen (lat. Jura regalia ), königliche Rechte. Im Mittelalter bezeichnete der Ausdruck die Rechte, die den Reichsfürs…

Verweisungsnetz

9 Knoten, 7 Kanten

Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen

1-Hop 2-Hop
Filter:
Anchor 1 Kompositum 5 Sackgasse 3

Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit regalien

5 Bildungen · 4 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von regalien 2 Komponenten

rega+lien

regalien setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

regalien‑ als Erstglied (4 von 4)

Regalienbrief

DRW

regalien·brief

Regalienbrief, m. Urkunde über die Verleihung von Regalien (I) die fürsten ... haben ... die macht, die ain kayser ... in dem reych hat ... …

Regalienrat

DRW

regalien·rat

Regalienrat, m. Beratungsgremium des Landesherrn vgl. Regierungsrat (I) waß ihme ... auß den geheimen regierungs- und regalienrath wirdt zug…

Regaliensache

DRW

regalien·sache

Regaliensache, f. Regalien (I) betreffende Angelegenheit [Eingriff in] solche regaliensachen [Baisalzhandlung] 1609 NArchSächsG. 26 (1905) 6…

Regalĭenschild

Meyers

regalien·schild

Regalĭenschild , das Symbol der Hoheitsrechte, namentlich des Blutbannes, d. h. der Ausübung des peinlichen Halsgerichts, wurde in Anlehnung…

regalien als Zweitglied (1 von 1)

reichsregalien

DWB

reich·s·regalien

reichsregalien , plur. die einem reiche, besonders dem ehemaligen deutschen reiche, zustehenden hoheitsrechte: vor allen reichsregalien oder…