Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Rechnungsaufnahme
Rechnungsaufnahme, f. wie Rechnungabnahme vgl. aufnehmen (L V 1), Aufnehmung (XXII) hat man ... niemahls ... einige rechnungs-aufnahm oder verantwort weiter geschehen lassen wollen 1648 Struve,PfälzKHist. 612 Faksimile seynd zu solcher rechnungs-aufnahm jhro chur-fuͤrstl. durchl. in Bayern und jhro fuͤrstl. gn. zu Saltzburg ... deputirt und denenselben ... uͤberlassen worden, alle jahr zu der rechnungs-zeit in Muͤnchen ... zu erscheinen 1688 Moser,StaatsR. 30 S. 7 Faksimile daß der tag zur rechnungs-aufnahm von der kanzel zu verkünden seie 1752 Chorinsky,Mat. III 362 soll die verordnete perpet…